Der Hebebühnenvermieter

IPAF Schulung der Maltech.ch AG:

Allgemeine Geschäftsbedienungen

1. Kurstermine und Anmeldung

Alle Kurstermine werden in gegenseitiger Absprache festgelegt. Die Anmeldung zu den Kursen kann per Telefon, Fax, E-Mail oder schriftlich erfolgen.

2. Einladung

Der Eingang der Anmeldung (Teilnehmer-Daten) wird bestätigt. Die Bestätigung erfolgt, wenn die Durchführung eines Kurses aufgrund der Anmeldungen gesichert ist. Vor Kursbeginn erhalten sie das Schulungsangebot und die Rechnung.

3. Voraussetzungen

Das Aufstellen und Bedienen von Arbeitshebebühnen ist körperlich anstrengend. Der Teilnehmer sollte physisch fit und in guter Verfassung sein. Grundsätzlich sollte dieser keine Probleme mit der Sehkraft, dem Hören, mit Herzkrankheiten, hohem Blutdruck, Epilepsie, Höhenangst, Schwindelgefühlen / Gleichgewichtsstörungen oder eingeschränkter Funktion von Gliedmaßen haben. Weiter darf keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder psychische Krankheit bestehen.

Der Teilnehmer hat die Pflicht, seinen Arbeitgeber auf oben aufgeführte Probleme aufmerksam zu machen. In jedem Fall ist dieser gegenüber der Maltech.ch AG haftbar. Lernende unter 18. Jahren benötigen eine Bewilligung vom jeweiligen Kanton.

4. Vorbereitung

Für Teilnehmer, die der Kurssprache nicht mächtig sind, können die Kursunterlagen zur Vorbereitung vor Kursantritt bestellt werden. Es wird empfohlen, dass der Arbeitgeber dies mit den Teilnehmern vorgängig abspricht.

5. Persönliche Schutzausrüstung

Der Arbeitgeber ist dafür besorgt, das passende PSA seinem Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Vorgeschrieben sind: Sicherheitsgeschirr mit kurzer Rückhalteleine, Helm, Schutzschuhe, Schutzweste sowie an das Wetter angepasste Bekleidung. Gegen Entgelt stellt die Maltech.ch die Schutzausrüstung Leihweise zur Verfügung.

6. Preis

In den Kurskosten sind Lehrmittel und Versandkosten für den jeweiligen Kurs enthalten. Die PAL-Card wird separat in Rechnung gestellt. Bei einer Ausbildung im eigenen Betrieb werden zusätzlich die Spesen des Kursleiters verrechnet.

7. Zahlungsmodalität

Die Kurskosten sind vor Kursbeginn zu begleichen. Sonderregelungen nur nach Absprache mit der Schulleitung.

8. Abmeldungen / Nichterscheinen

Annullierungen bis 7 Tage vor Kursbeginn sind ohne Kostenfolge, 6 Tage bis 2 Tage vor Kursbeginn werden 50% der vereinbarten Kosten berechnet. Wenn die Absage später erfolgt oder der Teilnehmer ohne Abmeldung nicht zum Unterricht erscheint werden 100% der vereinbarten Kurskosten berechnet, sofern nicht ein Ersatzteilnehmer gestellt wird.

9. Versicherung

Die Unfallversicherung ist Sache des Teilnehmers. Von Teilnehmer verursachte Schäden im eigenen Betrieb jeglicher Art, lehnt die

Maltech.ch AG jede Haftung ab.

10. Weitere Bestimmungen

Soweit in diesem Vertrag nichts Besonderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes.

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Sitz der Vermieterin.