Die Teilnehmer erlernen den sicheren Umgang mit Anschlagmittel.
Anschlagen von Lasten
Der sichere Transport von Lasten mit Kranen setzt voraus, dass die Person, die die Lasten anschlägt, ihre Aufgabe zuverlässig und sicher ausführt. Während des Kranbetriebs werden in der Regel unterschiedliche Lasten gehoben. Jede muss auf die für sie geeignete Weise angeschlagen werden. Falsch oder mangelhaft angeschlagene Lasten gefährden Menschen und Materialien. Das Anschlagen von Lasten an Kranen, die der Kranverordnung unterstehen, gilt deshalb als Arbeit mit besonderen Gefahren gemäss Art.8 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) und ist gemäss Suva obligatorisch. Arbeitgeber dürfen solche Arbeiten nur Mitarbeitenden übertragen, die dafür ausgebildet sind.
Inhalte
- Arbeitssicherheit: Allgemeine Vorschriften, Regeln der Technik und Persönliche Schutzausrüstung
- Anschlagmittel: Kenntnis und Auswahl der geeigneten Anschlagmittel, Tragfähigkeit in Abhängigkeit von Anschlagart und Neigungswinkel, Vermeidung von Schäden an Anschlagmitteln, Aufbewahrung, Prüfung und Ablegereife von Anschlagmitteln
- Last: Abschätzen des Gewichtes und der Lage des Schwerpunktes einer Last
- Übungen am Kran: Wahl der Anschlag- und Lastaufnahmemittel, Anschlagen der Last, Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen, Losbinden der Last.
- Verhalten beim Anschlagen: Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem Kranführer
Ziele
Zielgruppe
Alle Personen die in Ihrem Unternehmen Kranen einsetzen. Mitarbeiter der Baubranche, Industrie und Werkstätten, welche die Lasten an Hebegeräten anschlagen dürfen.
Voraussetzung
- Mindestalter 18 Jahre
- körperliche und geistige Eignung
- zuverlässige, verantwortungsbewusste und umsichtige Handlungsweise
- Fähigkeit, sich mit dem Kranführer klar und unmissverständlich zu verständigen
- Es ist möglich, Lernende unter 18 Jahren auszubilden. Voraussetzung dafür ist, dass eine Ausbildung nachBildungsverordnung vorgesehen ist.
Dauer
0.5 Tag
Anzahl Teilnehmer
Max. 10 Personen