Team Talk mit Tobias - Über Teamspirit, Kundennähe und Erfolg.

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Kontakt

0848 48 48 49vermietung@maltech.chservice@maltech.chschulung@maltech.ch

Sicherheit beginnt
bei jedem Einzelnen

Sie denken über eine Schulung bei Maltech nach, kennen sich mit der Thematik jedoch noch nicht so gut aus? Kein Problem. Hier vermitteln wir Ihnen wertvolles Grundlagen-Wissen rund um dieses wichtige Thema und erklären Ihnen, was hinter unseren Schulungs-Zertifizierungen steht.

Welches sind die persönlichen Voraussetzungen für das Führen von Hubarbeitsbühnen?

  • Bediener von Hubarbeitsbühnen müssen für Ihre Tätigkeit geeignet sein!
  • Mindestalter 18 Jahre! Für Lernende sind Ausnahmen möglich, sofern dies in der jeweiligen Berufsbildungsverordnung zugelassen wird.
  • körperliche und geistige Gesundheit (gutes Seh- und Hörvermögen, keine Alkohol-, Drogen- oder Medikamentensucht)
  • zuverlässige, verantwortungsbewusste und umsichtige Handlungsweise
  • Schwindelfreiheit
  • Technisches Verständnis

Ist eine Schulung für Hubarbeitsbühnenbediener erforderlich?

  • In der Schweiz gilt, dass Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmern übertragen werden dürfen, die dafür entsprechend ausgebildet sind. (VUV Art. 8.1)
  • Der Begriff Ausbildung wird der Schulung im Folgenden gleichgesetzt
  • Wir empfehlen das Bedienpersonal nach der VSAA Fachempfehlung FE 310.15d, Instruktion und Ausbildung für Benutzer von Hubarbeitsbühnen zu schulen.
  • Der Ausbildungsnachweis wird in Papierform oder in digitaler Form dokumentiert.

Besteht eine Ausweispflicht für das Führen einer Hubarbeitsbühne?

  • Eine generelle Ausweispflicht besteht nicht.
  • In der Schweiz gilt aber, dass Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmern übertragen werden dürfen, die dafür entsprechend ausgebildet sind. (VUV Art. 8.1)
  • Wir empfehlen das Bedienpersonal nach der VSAA Fachempfehlung FE 310.15d, Instruktion und Ausbildung für Benutzer von Hubarbeitsbühnen zu schulen.
  • Ausbildung ist die Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse zu einem umfassenden Thema. (VUV Art. 8)

Ist ein Instruktionsnachweis für Hubarbeitsbühnenbediener erforderlich?

  • In der Schweiz gilt generell, dass ein Bediener einer HAB über eine Instruktion verfügen muss.
  • Wir empfehlen das Bedienpersonal nach der VSAA Fachempfehlung FE 310.15d, Instruktion und Ausbildung für Benutzer von Hubarbeitsbühnen zu instruieren.
  • Am Einsatzort ist zusätzlich eine Instruktion nötig, wenn den Bedienern das eingesetzte Modell nicht vertraut ist. Die Instruktion muss durch eine fachkundige Person erfolgen und ist zu dokumentieren.
  • Als fachkundig gelten insbesondere Personen mit einer Einweiser- oder Ausbildner- Ausbildung
  • Der Instruktionsnachweis wird in Form einer unterzeichneten Checkliste C-311.15d dokumentiert.

Besteht eine Pflicht für das Tragen einer PSA (persönliche Schutzausrüstung)?

  • Arbeitsmittel müssen bestimmungsgemäss verwendet werden. Insbesondere dürfen sie nur für Arbeiten und an Orten eingesetzt werden, wofür sie geeignet sind.
  • Vorgaben des Herstellers über die Verwendung des Arbeitsmittels sind zu berücksichtigen. (VUV Art 32a, Abs.1)
  • Die Vorgaben des Herstellers betreffend Verwendung der PSA sind im Betriebshandbuch geregelt.
  • Wir empfehlen die PSA bei allen statischen und mobilen Auslegerhubarbeitsbühnen Kat. 1b und 3b zu tragen.

Ist das Betreten oder Verlassen der angehobenen Arbeitsbühne erlaubt?

  • Arbeitsmittel müssen bestimmungsgemäss verwendet werden. Insbesondere dürfen sie nur für Arbeiten und an Orten eingesetzt werden, wofür sie geeignet sind.
  • Vorgaben des Herstellers über die Verwendung des Arbeitsmittels sind zu berücksichtigen. (VUV Art 32a, Abs.1)
  • Das Betreten und Verlassen des Arbeitskorbes aus der angehobenen Arbeitsbühne ist mit grossen Risiken verbunden und wird nach EN 280 vom Hersteller untersagt.
  • Im Grundsatz hat für einen Ausstieg aus dem angehobenen Arbeitskorb eine Risikobeurteilung zu erfolgen.
  • Für die Gefahrenermittlung und Massnahmenplanung mit D-A-CH-S Papier hat der VSAA eine Empfehlung W 380.18d erlassen.
  • Empfehlung VSAA: Verlassen des Arbeitskorbes aus Hubarbeitsbühnen (W 380.18d)
  • Merkblatt: Risiken beurteilen und mindern – Methode Suva für Maschinen www.suva.ch/66037.D, www.suva.ch/66037.F, www.suva.ch/66037.I
  • DACHS: www.bauforumplus.eu/absturz ® Hubarbeitsbühnen sicherer Überstieg

Unsere Zertifizierungen kurz erklärt

VSAA – Verband Schweizer Arbeitsbühnen Anbieter

Seit über 50 Jahren besteht der Markt für Hubarbeitsbühnen in der Schweiz. In den letzten Jahren ist die Nachfrage an Geräten für den mobilen Höhenzugang enorm gestiegen – und damit auch die Anforderungen an Mensch und Maschine.

Die führenden Schweizer Anbieter haben sich zu einem Verband zusammengeschlossen, der beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen Qualität und Sicherheit garantiert. Der VSAA zusammen mit der Suva, sowie der IPAF bilden die Arbeitsgruppe «Sicherheit und Ausbildung». Diese Fachgruppe hat die beiden Fachempfehlungen für Benutzer von Hubarbeitsbühnen FE 320.15 und FE 310.15 erarbeitet.

Der VSAA selbst bietet keine Schulungen an. Die Kurse werden von zertifizierten Schulungszentren (z.B. bei Maltech) durchgeführt. Sie werden regelmässig durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle geprüft. Die Teilnehmerzahl pro Kurs ist festgelegt.

 

IPAF – International Powered Access Federation

IPAF fördert im weitesten Sinn den sicheren und effektiven Einsatz von Höhenzugangstechnik durch die Bereitstellung technischer Auskünfte und Informationen, durch Einflussnahme und Interpretation von Bestimmungen und Normen, durch Sicherheitsinitiativen und Schulungsprogramme. Die weltweite «Non-Profit-Organisation» besteht aus Herstellern, Vermietern, Unternehmen und Anwendern. Erfolgreiche Kursteilnehmer erhalten die PAL Card (Powered Access Licence) als Ausbildungsnachweis. Das IPAF-Schulungsprogramm für Hubarbeitsbühnenbediener wurde von führenden Branchenexperten entwickelt. Es ist vom deutschen TÜV nach ISO 18878 zertifiziert.

IPAF selbst bietet keine Schulungen an. Die Kurse werden von zertifizierten Schulungszentren (z.B. bei Maltech) durchgeführt. Sie werden regelmässig von IPAF geprüft. Die Teilnehmerzahl pro Kurs ist festgelegt.

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